Datenschutz, -sicherheit und -nutzung

Digitalisierung gewinnbringend einsetzen - Haftungs- und Verantwortungsfragen frühzeitig klären

© Thomas Breher | Pixabay

Um die Digitalisierung im eigenen Unternehmen gewinnbringend einsetzen zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig über Haftungs- und Verantwortungsfragen Gedanken zu machen. Ganze Arbeitsabläufe und -prozesse ändern sich im Zuge der Digitalisierung. Dies bedeutet für Arbeitnehmer, sich mit neuen Technologien und Lösungen auseinanderzusetzen und diese anzuwenden. Dabei es kann immer auch zu Fehlern durch Arbeitnehmer kommen, und dann ist schnelles Handeln unabdingbar. Wie Sie in solchen Situationen verfahren, beantwortet Ihnen das Team des Mittelstand-Digital Zentrums Chemnitz. Wer kümmert sich im Unternehmen um den Datenschutz? Darf ich trotz DSGVO noch einen Newsletter an meine Kunden verschicken? Wenn Sie solche oder ähnliche Fragen haben, können Sie die Kollegen des Kompetenzzentrums Siegen ansprechen.

Mit fortschreitender Digitalisierung entstehen zwangsläufig persönliche und maschinengenerierte Datenströme. Die Diskussion um den Schutz der Daten in den Wertschöpfungsketten von Industrie 4.0 ist in vollem Gange. Es ist daher an der Zeit, Fragen nach der Inhaberschaft der entstehenden Daten zu stellen und die rechtliche Absicherung des Dateneigentums im Blick zu haben. Datenschutzrecht und Datensicherheit sind für jedes KMU fundamentale Bestandteile der eigenen Digitalisierungsstrategie. Hier spielen auch Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit mit rein. Denn neue flexiblere Arbeitszeitmodelle sind nicht erst seit der vierten industriellen Revolution aktuell.

Warum sollen KMU nicht den Nutzen aus der Datensammlung ziehen? Dürfen die Geschäftspartner an diesem Nutzen partizipieren oder sogar selbst Nutzen daraus ziehen? Entscheidend ist, den Mehrwert der eigenen Daten zu erkennen und die Datennutzung zu regeln. Wenn Sie den Nutzen aus Ihrer Datensammlung nicht den anderen überlassen und Geschäftsmodelle selbst entwickeln wollen, helfen die Kollegen des Mittelstand-Digital Zentrums Hannover.

Künstliche Intelligenz (KI) in der Produktion ist kein Hexenwerk; aber ihr Einsatz steckt häufig noch in den rechtlichen Kinderschuhen. Die technischen Aspekte hinter KI sind nur die Spitze des Eisberges. Genauso relevant sind rechtliche Fragen. So sind etwa bei der Entwicklung von KI Schutzrechte ebenso zu berücksichtigen wie die Compliance bei der Nutzung von Daten. Was ist mit personenbezogenen Daten, die regelmäßig verarbeitet werden, um KI zu trainieren? Fragen hierzu beantworten die Kollegen des Kompetenzzentrums Saarbrücken.