Neue Investitionsförderung für den Mittelstand: Digital Jetzt

© startupstockphotos @Pixabay

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein neues Investitionszuschuss-Programm aufgelegt. Im August wird ein Antragsstellungstool freigeschaltet, mit dem Anträge auf Investionsförderung online gestellt werden können. Gefördert werden zum einen Investitionen in digitale Technologien (Modul 1) und zum anderen die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen (Modul 2).

Modul 1 unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden konkret benannte Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen, z. B. in den Bereichen datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Modul 2 hilft Unternehmen, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen.

Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.

 

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen hat zwischen drei und 499 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente).
  • Bis zum Tag der Förderbewilligung werden die Investitionen, für die Förderung beantragt wird, noch nicht getätigt.
  • Die Investition muss in einer Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland erfolgen.


Förderhöhe

Die maximale Fördersumme beträgt 50 000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100 000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17 000 Euro in Modul 1 und 3 000 Euro in Modul 2.

Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

 

Antragstellung
bis 30.06.2021

Antragstellung
ab 01.07.2021

Bis 50 Beschäftigte

bis zu 50 %

bis zu 40 %

Bis 250 Beschäftigte

bis zu 45 %

bis zu 35 %

Bis 499 Beschäftigte

bis zu 40 %

bis zu 30 %


Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderquote erhöht werden, und zwar:

  • Wenn mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. eines -netzwerks arbeitsteilig miteinander kooperieren und gleichzeitig in Digitalisierung investieren – z. B. in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte. Da mit der Digitalisierung die Beziehungen zu Lieferanten, Auftraggebern und Kunden effizienter gestaltet werden können, sollen die Vernetzung und das Denken in Netzwerken besonders unterstützt werden (+5 %).
  • Bei Investitionen im Bereich IT-Sicherheit, inklusive Datenschutz (+5 %).
  • Bei Investitionen in strukturschwachen Regionen (+ 10 %).

 

Wie läuft die Förderung ab?

  1. Sie stellen einen Antrag bestehend aus:
  • Antragsformular
  • Digitalisierungsplan
  • De Minimis-Erklärung
  • Beispielangebote für Investitionen
  1. Der Zuwendungsgeber (DLR Projektträger) prüft und bewilligt den Antrag.
  1. Ihr Unternehmen investiert.
  1. Ihr Unternehmen reicht das ausgefüllte Verwendungsformular mit einem Sachbericht (nach Vorlage) ein. Zusätzlich sind die Rechnungskopien einzureichen nebst Nachweis, dass die Rechnungen beglichen wurden.
  1. Der Zuwendungsgeber prüft den Verwendungsnachweis und zahlt den bewilligten Zuschuss an das Unternehmen aus.

Mehrere parallel laufende Anträge sind nicht möglich. Eine erneute Antragstellung ist nach Beendigung des laufenden Projektes einschließlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises möglich.

Weitere Informationen, auch welche Investitionen von der Förderung ausgeschlossen sind, finden Sie unter: https://www.bmwi.de/digital-jetzt.

Gern unterstützen wir Sie und Ihr mittelständisches Unternehmen bei Ihren Digitalisierungsvorhaben im Rahmen von Praxisprojekten. Die in den Projekten erarbeiteten Unterlagen, z. B. Steckbriefe, Konzepte o. ä. können für den Digitalisierungsplan im Rahmen der Antragstellung verwendet werden.

Zurück


Nach oben