Das Lieferkettengesetz ist in Kraft: Was KMU tun müssen

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Aus diesem ergeben sich zahlreiche Aufgaben für deutsche Unternehmen. Was das Ziel des Gesetzes ist und welche Aufgaben sich daraus für KMU ergeben, darüber haben wir mit Anne Göbel, Leiterin CSR & Kreislaufwirtschaft beim Gesamtverband textil+mode, gesprochen. Was muss bzw. sollte ein KMU jetzt schon konkret tun? Muss es einen Bericht erstellen? Was muss er umfassen? Was sollte er umfassen? Wir sprechen über den Geltungsbereich, die Berichtspflichten und den Umfang des Reportings.

Zudem reden wir über die Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD, der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir klären, ob es Überschneidungen zwischen dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der Nachhaltigkeitsberichterstattung laut Richtlinie gibt und ob bzw. welche Rolle die Kreislaufwirtschaft dabei spielt. Wir erfahren, wo es welche kostenlosen Hilfestellungen für KMU gibt. Zudem gibt Anne Göbel auch praktische und pragmatische Tipps und Tricks, wie Unternehmen sicherstellen können, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Hier gibt es die aktuelle Folge des Podcasts „Vorgespult“. Viel Spaß beim Durchhören!

Zurück


Nach oben