Innovationen vorantreiben und datenschutzrechtskonform handeln: BDI veröffentlicht Praxisbroschüre

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Die Verfügbarkeit anonymisierter Daten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Digitale Innovationen voranzutreiben und die komplexen Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, stellt nicht nur kleine und mittlere Unternehmen auch zwei Jahre nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) vor Herausforderungen. Für Unternehmen herrscht große Rechtsunsicherheit darin, wie personenbezogene Daten datenschutzrechtskonform anonymisiert werden können, zumal bei Verstößen ein hohes Bußgeld droht. „Es mangelt an Orientierungshilfen bei der praktischen Umsetzung für KMU“, so Anja Merker, Geschäftsführerin des Kompetenzzentrums Textil vernetzt.

Ein Blick in die Praxis zeigt, dass bereits der Begriff „Anonymisierung“ sehr uneinheitlich verwendet wird. Bei der Ersetzung von Namen durch Anfangsbuchstaben in Gerichtsentscheidungen wird von Anonymisierung gesprochen. Dabei handelt es sich hierbei aus juristischer Sicht allenfalls um eine Pseudonymisierung. Im Kontext der DSGVO müssen personenbezogene Daten derart anonymisiert werden, dass keine Rückschlüsse auf Menschen gezogen werden können. Anonymisierung meint nach DSGVO also nichts anderes, als das Entfernen des Personenbezugs.

Der BDI hat daher die Broschüre Anonymisierung personenbezogener Daten – Ein branchenübergreifender Praxisleitfaden für Industrieunternehmen veröffentlicht. Anhand von Best Practice-Beispielen bietet der Praxisleitfaden eine Orientierungshilfe zu rechtlichen Vorgaben und technischen Verfahren für die Anonymisierung personenbezogener Daten.

Nicht selten schrecken Unternehmen im Zweifel vor der effizienten Nutzung anonymisierter Daten zurück. Die Sorge, datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verletzen, darf Unternehmen nicht von der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle abhalten. Daten sind in zunehmend digitalisierten Gesellschaften von immenser Bedeutung – und nicht nur in Deutschland. Will Europa den Rückstand bei der Digitalisierung und der dafür erforderlichen Datennutzung aufholen, muss es an Tempo beim rechtssicheren Umgang zulegen.

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