Online-Seminar: DSGVO: Ende des EU-US Privacy Shield-Abkommens und dessen Konsequenzen

Ort: online

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz präsentiert:

Eine Datenübertragung in die USA (etwa durch Nutzung von Apps oder Software) konnte bis Juli 2020 u.a. durch den sog. EU-US Privacy Shield gerechtfertigt werden. Diese Möglichkeit der Übertragung personenbezogener Daten hat der EuGH in seiner Entscheidung „Schrems II“ für unwirksam erklärt. Für Unternehmen, die bewusst oder unbewusst von dieser Rechtfertigung Gebrauch machten, stellt sich die Frage, wie sie jetzt rechtskonform personenbezogene Daten in die USA übertragen können.

Was erwartet Sie?

  1. Kurze Erläuterung der bisherigen Funktion des EU-US Privacy Shields
  2. Gründe der Unwirksamkeit
  3. Möglichkeiten der Datenübertragung für Unternehmen ohne EU-US Privacy Shield
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