Nachhaltigkeit in den Lieferketten – Digitale Lösungen von Start-ups

Ort: online

Durch das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden Unternehmen künftig verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einzuhalten. Das Gesetz wird schrittweise ab 2023 für größere Unternehmen in Kraft treten und über Vertragsbeziehungen auch kleine und mittlere Unternehmen betreffen. Auch auf europäischer Ebene befinden sich weitere lieferkettenbezogene Vorhaben in der Pipeline.

In seiner dreiteiligen Online-Veranstaltungsreihe „Nachhaltigkeit in den Lieferketten“ gibt der Gesamtverband textil+mode im dritten Teil der Veranstaltung praxisgerechte Umsetzungshinweise für kleine und mittlere Unternehmen. In Kooperation mit dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt finden im Anschluss Netzwerksessions mit Start-ups statt. Dort können die digitalen Lösungen für Transparenz und Nachhaltigkeit in der Lieferkette diskutiert und Fragen beantwortet werden. Melden Sie sich jetzt an!

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